In der Reflexion der E-Government-Aktivitäten der letzten Jahre stellt sich nunmehr – gerade auch aus finanziellen Gründen – die Frage, ob und in welchem Umfang E-Government-Projekte weiterhin initiiert werden können. E-Government-Projekte leisten einen wichtigen Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung und tragen damit zur Effizienzsteigerung des Verwaltungshandelns bei. Aus wachsenden Sparzwängen heraus sind insbesondere die Kommunalverwaltungen gezwungen, zum einen die Projekte so wirtschaftlich wie möglich zu betreiben und zum anderen die durch die Projekte aufgezeigten Nutzenpotenziale auch in tatsächliche Einsparungen umzusetzen.
Der Einsatz der verfügbaren Basiskomponenten bzw. die Wiederverwendbarkeit von Lösungslogik und die damit verbundene Senkung der Entwicklungs- und Betriebskosten können nur vorangetrieben werden, wenn eine stärkere Auseinandersetzung mit den konkreten (internen und externen (aus Interaktion und Kooperation mit Bürgern und Wirtschaft)) Verwaltungsprozessen erfolgt.
Voraussetzung für die effiziente Nutzung von (Geschäfts)Prozessmanagement ist, dass alle Verwaltungsebenen die Entwicklung von der funktions- zu prozessorientierten Verwaltung (weiter) vorantreiben. Prozessmanagement geht dabei über das Modellieren von Ist- und Sollprozessen hinaus – es beinhaltet die Gestaltung, Steuerung, Überwachung und kontinuierliche Weiterentwicklung von Prozessen.
Nur wenn Prozessmanagement in der öffentlichen Verwaltung tatsächlich gelebt wird, können Nutzen wie z. B. Effizienzsteigerung, Kostenreduzierung oder Qualitätsverbesserung realisiert werden.


